| Ich habe den
Gesetzeswortlaut jetzt nicht genau m Kopf, aber verboten sein wird der Download von urheberrechtlich geschütztem Material, wenn sich aufdrängen muss, dass es sich um ein illegales Angbeot handelt.
Das ist bei Internetradio gerade nicht der fall, weil die ja eben völlig legal senden und so die Aufnahme auch völlig legal ist.
Wie eben zu meiner Zeit der Cassettenmitschnitt vom Radio - der Kollege Solmecke erwähnt das glaube ich auch in der Sendung. Nur das die Qualität heute eben digital genial ist. |