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Alt 04.10.2007, 15:40   # 779
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
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Zitat:
Zitat von carola66 Beitrag anzeigen
die Fristverlängerung hat Rasch akzeptiert, wir müssen nun bis nächste Woche eine Entscheidung treffen. Meine Idee ist, wir geben eine mod. Unterlassungserklärung ab und warten auf die nächste Reaktion von Rasch. Mal sehen was uns unser Anwalt rät.
Da kommt nach meiner Erfahrung ein Vergleichsangebot über eine Pauschalzahlung, die mehrfach nach unten korrigiert wird.

Zitat:
Im Bekanntenkreis haben wir ähnlich gelagerte Fälle
a. die Tochter 12 hat alles zugegeben, Strafverfahren bereits im April eingestellt--noch nichts vom Rasch gehört
b. der 18 jährige Sohn hat ebenfalls im Frühjahr alles zugegeben--die Fam. hat bisher auch noch nichts von Rasch gehört
c. der 15 jährige Sohn hat alle zugegeben--Rasch hat sich auch noch nicht gemeldet.
Zugeben ist meines Erachtens eine ganz schlechte Wahl. Rasch hat nur die IP, die Anschlußdaten vom Provider und ein oder zwei tatsächlich herunter geladenen Musiktitel. Wer das jeweils war, kann niemand mit der erforderlichen Sicherheit nachvollziehen. Nur wer "zugibt", hat da schlechte Karten.

Zitat:
In allen 3 Fällen wurde das Strafverfahren eingestellt.

Warum ging dies bei uns alle so schnell. Hätte unser 12 jähriger besser auch gesagt er war es gewesen--wären wir dann auch verschont geblieben?

Bei uns wurde die Akte geschlossen, da man nicht nachweisen konnte wer es bei uns in der Familie überhaupt gewesen sein sollte.
Das Strafverfahren wird immer eingestellt, weil mit den oben genannten Daten eben kein Täter zu ermitteln ist.

Zitat:
Kennt ihr auch in eurem Umfeld Familien, die schon bei denen das Strafverfahren eingestellt wurde und die noch keine Nachricht von Rasch bekamen.
Ich habe hier eine ganze Reihe dieser Fälle. Eine Forderung von Rasch kommt eigentlich immer. Es ist eine Frage der Zeit.

Die StA in Dortmund geht jetzt den juristisch denkwürdigen Weg, das Strafverfahren wegen fehlenden öffentlichen Interesses einzustellen. Gleichwohl ermittelt der StA die Anschlußdaten und läßt sie Rasch zukommen, verweist gleichzeitig auf den Privatklageweg.

Ich gebe grundsätzlich für den Mandanten eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Abmahnungskosten sind bislang nicht gezahlt worden. Rasch hat auf mein letztes Schreiben in bislang keinem Fall reagiert.
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Dr. Frank Eikmeier
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