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Alt 30.09.2007, 01:04  
RA Morbitzer
 
Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 44
@ cracki,

vergiss das alles mal ganz schnell wieder. Deine Einkommenssituation interessiert niemanden wirklich.

Bei Vergleichsverhandlungen kann man nicht oft genug darauf hinweisen, dass Ihr arm wie Kirchenmäuse seid - um einen einigermassen fairen Preis zu verhandeln. Das ist aber kein rechtlicher Grund, sondern ein Appell an die Menschlichkeit der Kollegen, die ja keine Unmenschen sind und auch Kinder haben.

Vor Gericht wäre von alledem nie die Rede.

Was die Kollegen Rasch am meisten interessiert ist aber, ob jemand unterhalb den Pfändungsfreigrenzen liegt.

Der Grund liegt darin, dass Sie dann im Fall einer Klage - ob erfolgreich oder nicht - neben der vergeblichen Arbeit auch noch auf sämtlichen Gerichtskosten sitzen bleiben würden, weil bei Euch nicht gepfändet werden darf.

Ich würe auch niemals Einkommensabrechnunegn o.ä. versenden. Da wissen die Kollegen gleich, bei welchem Arbeitgeber sie Deinen Lohn pfänden können und Deine Kontonummer für eine Kontopfändung hättest Du Ihnen uU auch gleich mitgeliefert.

Ach ja, sorry, Deine eigentliche Frage: Nein, Deine Frau muß natürlich nicht für Dich bezahlen.

Gibt´s da Gegenstimmen aus der Rechtsanwaltsecke ?

Lieben Gruß
RA Morbitzer