Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 20.09.2007, 15:27  
RA Morbitzer
 
Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 44
Hallo zusammen,

offenbar sind die bad news des Monats - nämlich das Urteil des LG Köln - in ihrem Ausmaß nicht wirklich durchgedrungen. Ich bitte dies nicht als Panikmache aufzufassen, sondern als Realität in Eure Überlegungen miteinzubeziehen.

Ich habe mich mit Dr. Wachs über das Urteil des Landgericht Köln vom Juli besprochen, in der die Kollegen Rasch – und zwar ausschliesslich für Abmahnkosten – rund € 5.000,- durchsetzen konnten - für vergleichsweise harmlose ca. 120 Dateien. Die 5.000 muss der Betroffene jetzt zahlen zzgl. Prozesskosten von ca. 3.000 –4.000,-. Da muss der Kollege Rasch erst gar keine umständlichen Schadensersatzansprüche mehr geltend machen – reicht doch auch so völlig aus.

Das LG Köln nahm auch keine Deckelung wie das LG HH vor, sondern bestätigte den Streitwert von € 250.000 für die Abmahnung für nur 2 Firmen bei nur 120 Dateien.

Nach dem, was dem Urteil zu entnehmen war, bestand zunächst Vergleichsbereitschaft bei Rasch. Hätte man sich zB auf € 2.500,- verständigt, wäre dem Betroffenen viel erspart geblieben. Nämlich etwa € 8 - 9.000,- Miese auf dem Konto. Der Anwalt, der den Betroffenen vertreten hat, hat jedenfalls ganz ordentlich verdient. Wie man mit so einem Fall vors LG gehen kann, wenn der Betroffene längst eingeräumt hatte, das alles runtergeladen und bereitgestellt zu haben, ist mir schleierhaft. Ach so, verstehe, Rasch hatte der Abmahnung keine Vollmacht beigelegt. Na dann. Aber zahlen muss der Betroffene jetzt trotzdem. Haallooooo !?!

Es kann daher sein, daß der ein oder andere in Zukunft wieder verstärkt vergleichen muss. Leider. Aber mit 120 Dateien, könnte dieses Urteil eigentlich jeden hier treffen.

Meine Befürchtung ist damit zu 95 % eingetreten - allerdings sogar ohne Schadensersatz. Da wollte jemand mal zu genau wissen, wie die Urheberrechtskammern das mit dem Filesharing und Abmahnkosten so sehen.

@ Nuaber, habe ich übertrieben ? Billige Werbung auf Kosten von Kollegen gemacht ? Kann doch jeder ? Denk mal drüber nach. Sorry, aber das Urteil spricht ganz klar eine andere Sprache.

Weder Wachs noch Solmecke noch ich wären so weit gegangen und hätten so ein Urteil herausgefordert. OK, vielleicht konnte der RA auch gar nichts dafür und der Mandant hat es einfach nicht einsehen wollen. Dann war das aber nur seine zweitbeste Idee an diesem Tag; für ihn - aber auch für uns alle.

Vor so einem Urteil hatte ich gewarnt. Lest Euch das Ding beim Kollegen Dr. Wachs mal genau durch.

Versteht doch bitte, dass die Urteile über Euer Geld von Urheberrechtskammern am LG oder OLG gefällt werden und nicht von einer sympathischen Strafrichterin in Offenburg, die ihre Kenntnisse zum Urheberrecht und den entstehenden Schäden heise-online entnimmt.

Die LG-Richter der Urheberrechtskammern sprechen dagegen vom „völlig fehlendem Unrechtsbewusstsein weiter Teile der Bevölkerung“.

@ Heilländer, Du hast das Recht zu schweigen. Und das gilt für alle hier: Schweigen ist erst mal für jedes strafrechtliche Ermittlungsverfahren oberste Pflicht. Jede Aussage verweigern. - Und dann aber auch wirklich nichts mehr sagen - auch ob der Kasten da auf dem Fußboden ein Computer ist oder die Erde rund ist. Dazu äussere ich mich als Verteidiger, wenn in der Akte tatsächlich ein Beweis dafür ist, dass die Erde auch wirklich rund ist. Das gilt auch gegenüber der Polizei. Die Cops sind nett zu Euch - fragen dann aber einfach weiter: Kennst Du das und das Lied ? usw. Was nun ? Richtig: Gespräch nett aber bestimmt beenden !

@ alle. Seid mal realistisch. Wir werden nicht vor Strafrichtern wie der Amtsrichterin in Offenburg sondern vor Urheberrechtskammern landen. Mein Tip: Rasch wird für die nächste Klage wieder das LG Köln wählen. Ist nur logisch. Und diesmal mit einem, der minimum 2000 Dateien bereitgestellt hat. Den wird dann das LG Köln dann als nächstes - mit exakt gleicher Begründung - kreuzigen - und unsere Vergleiche könnten noch teurer werden.

@ alle: Hat hier jemand mal wirklich starke Nerven ? Ich kann ja mal ein Horrorszenario entwerfen: 2000 Titel x € 10.000 pro Titel wären 20.000.000 Streitwert für die Abmahnung. Könnten Abmahnkosten von ca. € 64.000 + 12.000 Ust für einen Brief werden. Ok unrealistisch, aber mal pauschal 10% oder 5% davon ? 2 Mio ? Bei 1 Mio. wären das Abmahnkosten von € 10.724,28 bei 6 Firmen – für einen einzigen Brief. Und wir müssen ernsthaft diskutieren, ob € 500 oder € 350 Gebühren angemessen sind, um Euch davor zu bewahren.

Meine Empfehlung: Wer ein Ermittlungsverfahren am Laufen hat oder eine Vorladung erhält und noch keine Abmahnung, sagt weder zu Polizei noch zur StA ein Sterbenswörtchen und ruft besser sofort einen von uns an (nein, sicherheitshalber mal nicht den Haus- und Hofanwalt !), damit wir am gleichen Tag noch die vorsorglichen Unterlassungserklärungen fertigen und an die Plattenfirmen rausfaxen. Und zwar bevor ein x-beliebiger Kollege Akteneinsicht erhält und damit Eure Adresse erfährt. Das funktioniert ziemlich gut.

Selbst wenn ein anderer RA die Akte schon hatte, sind meine Unterlassungserklärungen noch am selben Tag und immer gerade noch rechtzeitig bei den Firmen. Die Kollegen sind da zur Zeit wohl ein bisschen hintendran...

Was spricht eigentlich gegen den Haus- und Hofanwalt ? Nichts - der müsste sich nur all das, was Baker hier schon aus dem ff. weiß erst mal erlesen. Baker, wie lange hast du dafür gebraucht ?

Hierfür hat Euer RA gar nicht die Zeit nicht - und schreibt deshalb einfach das beste was ihm einfällt. So sieht die Praxis aus. Weder Urheberrecht noch Abmahnungen oder Unterlassungserklärungen sind Gegenstand des Jura-Studiums. Ganz gewissenhafte RAe übernehmen solche Fälle nicht, weil es ohne Sachkenntnisse einfach zu riskant ist; ich mache zB auch kein Patentrecht o.ä.

Meint jemand ein RA, der das noch nie gemacht hat, hat 4 Stunden später alle Unterlassungserklärungen bei den Companies ? Wie denn, wenn er gar nicht weiß welche das überhaupt sind ? Bis er Akteneinsicht hat, ist Euch die Abmahnung natürlich schon lange zugegangen. Irgend ein RA war dann nämlich schon als erster da. Damit sind dann auch die RA-Kosten fällig.

Vorsorgliche Unterlassungserklärungen zu Beginn des Ermittungsverfahrens sind der Königsweg. Wie das genau geht, bespreche ich mit meinen Mandanten.

canboyz, bei Interesse, anrufen, kostenlos besprechen, rüberfaxen und heute abend ist das Ding aus der Welt.

Rock´n´Roll !

RA Carsten Morbitzer