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Alt 15.09.2007, 10:23  
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo rakiwi,

das ist bei Dir ein ganz spezieller Fall und ich sehe durchaus die Chance da ohne was rauszukommen. Nur ganz so einfach, wie Du es Dir gemacht hast geht es natürlich nicht. Das wäre die richtige Lösung gewesen, wenn Rasch Euch gescannt hätte, bevor Dein Vater starb. Da es, wie Du geschrieben hast, nachher geschah, mußt Du anders vorgehen. Erst erkläre ich Dir warum.
Du bist sicher der Erbe Deines Vaters (vielleicht auch Deine Mutter, wenn sie noch lebt oder Deine Geschwister, wenn Du welche hast). Damit Habt Ihr oder auch nur Du alleine die Wohnung/das Haus und den Telefonanschluß geerbt und übernommen. Ihr/Du hast nur vergessen ihn beim Provider umzumelden. Wenn Rasch Dein Schreiben bekommt schaut er, ob der Scann vor oder nach dem Todeszeitpunkt lag. Sieht er, daß es nachher war, braucht er nur bei Deinem zuständigen Amtsgericht nachzufragen und er erfährt die Anschriften der Erben, die er sich dann zur Brust nimmt und da bist Du dabei. Wenn er so ein Schreiben von Dir bekommt, wo drin steht, daß Du es künftig nicht tun wirst, dann weiß er sogar direkt (eigentlich ohne Nachfrage beim Amtsgericht), an wen er sich wenden muß. Also erwarte das gleiche Schreiben, das Dein Vater bekommen hat, demnächst in Deinem Briefkasten.
Es gibt nach meiner Einschätzung nur eine Möglichkeit da rauszukommen.
Aber die eilt sehr!!!!!!
Du mußt die Rechteinhaber anschreiben und denen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung schicken. Und zwar noch am Wochenende/Montag morgen.
Ich habe es Lavernder hier erklärt: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post448194 . Das Anschreiben mußt Du natürlich ändern anstatt Mitteilung von der Staatsanwaltschaft hast Du es ja aus der Post erfahren. Z.B. anstelle:“ am xx.yy.zzzz wurde mir von der Staatsanwaltschaft Nirgendwostadt mitgeteilt, daß eine Anzeige von der Kanzlei Rasch aus Hamburg gegen mich wegen unerlaubter Präsentation von Musikdateien im Internet in Ihrem Auftrag erstattet wurde.“ folgenden Satz:“ am xx.yy.zzzz erhielt ich die Post für meinen verstorbenen Vater. Daraus konnte ich ersehen, daß eine Anzeige von der Kanzlei Rasch aus Hamburg gegen meinen Vater wegen unerlaubter Präsentation von Musikdateien im Internet in Ihrem Auftrag erstattet wurde. Da ich jedoch zwischenzeitlich den Anschluß übernommen habe und der Zeitpunkt der Überprüfung nach dem Tod meines Vaters war, erlaube ich mir Ihnen nachfolgendes Versprechen zu geben.“
Wenn Rasch Dich dann doch anschreibt, hol Dir einen Anwalt hier aus dem Forum, wie ich es Lavender empfohlen habe. Eines ist noch wichtig, daß Du es verstehst. Rasch hat den Falschen abgemahnt aber dem Richtigen die Information gegeben. Der Richtige gibt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber den Rechteinhabern ab und es gibt keinen Grund, daß Rasch Dich noch einmal abmahnt und Dir die Kosten an den Hals hängt. Solltest du aber wieder das Strafversprechen rausstreichen wollen und so lapidare Sätze reinschreiben wollen, daß Du es künftig bestimmt nicht tun wirst, dann kannst Du dir die ganze Arbeit sparen, weil es dann alles (rechtlich betrachtet) wirkungslos ist.

Gruß Baker