Da ich zufälligerweise auch gerade etwas früher ON bin ...
@ ---moe---
Es wurde von @ Baker und anderen, einschl. mir schon mehrmals drauf hingewiesen, dass eine Unterlassungserklärung immer ab Datum der Abgabe gültig ist, und alle Vergehen die vor diesem Datum X damit erledigt sind, sofern sie die Musikindustrie und Rasch betrifft.
Sie gilt nicht für andere Vergehen im Zusammenhang mit Tauschbörsen, wie zB Spieledownloads oder Softwaredownloads. Sie gilt auch nicht für Musiktitel deren Urheberrechtsinhaber nicht von Rasch vertreten sind.
Beispiel:
Du gibst am 10.9. die Unterlassungserklärung für ein Vergehen am 4.3. gegenüber Rasch ab. Und zahlst auch die Forderungen. Damit sind alle durch Rasch vertretenen Fälle und Vergehen Deinerseits bis zum 9.9. abgegolten.
Für die Vergehen ab 10.9. gelten dann die Forderungen von 5001 Euro (oder so) pro Musikstück, wenn ich mich nicht irre.
Wirst Du nun aber von einer anderen Kanzlei wie zB KuW usw. wegen einem Pornodownload abgemahnt fängt das og. Spiel wieder an. Mit dem Unterschied ... dass gerade diese Firmen sich bei den Abmahnungen genau auf dieses eine Filmchen und nicht auf die Produktionsfirma beschränken.
Das bedeutet, dass wenn Du 20 Filmchen dieser Produktionsfirma geladen hast, unter Umständen auch für 20 Filme abgemahnt werden kannst.
(So ist es einem Bekannten ergangen, der bereits 4 oder 5 Abmahnungen a 300 Euro wegen 4 verschiedenen Filmchen des Pornolabels "GGG" erhalten hat.)
diskutiert werden diese Abmahnungen hier:
Logistep und Konsorten - gulli:board
MfG Jay