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Alt 27.08.2007, 21:07  
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo RA Morbitzer,

bitte nicht schimpfen sondern klarstellen!

- Die Leute wollen die Infos, ob Sie auch bei den vorlaufenden strafrechtlichen Verfahren helfen
- Mit welchen Gebühren für die Vertretung zusätzlich zu rechnen ist.
- Sie wollen wissen, ob Sie die Zulassung haben für Hamburg haben, wenn es vor Gericht geht.
- Sie wollen wissen, ob es irgendwelche Vorteile hat, wenn sie Ihnen den Auftrag erteilen.
- Sie wollen wissen was Sie ihnen bieten, was andere nicht haben.

Schreiben Sie den Leuten doch einmal, daß Sie Pauschalvereinbarungen treffen und damit für sie das ganze „all inklusive“ ist oder was noch hinzukommt. Schreiben Sie, daß Sie sowohl Rasch als auch die Rechteinhaber kennen und, daß ihnen dies Wissen von den Zusammenhängen und Verflechtungen Vorteile bei der Einschätzung bringt, ob Rasch sich auf den ein oder anderen Veränderungsvorschlag oder Verhandlungstrick einläßt. Schreiben Sie, daß es ein Unterschied ist, ob jemand 70 Fälle pro Jahr in der Provinz hat und davon 5 Fälle mit Rasch-Abmahnungen dabei sind oder ob jemand 70 Fälle mit Rasch Abmahnungen in einer Großstadt hat und die anderen Fälle überwiegend von den Kollegen bearbeitet werden. Schreiben Sie, daß man mit mehr Fällen auch Lösungen für alle möglichen Fallkonstellationen erarbeiten muß und natürlich sehr schnell parat hat und meist schon beim Erstgespräch, spätestens nach einer Zusammenstellung der Fakten in einem ersten Bearbeitungsschritt eine verläßliche Einschätzung treffen kann.

Und schreiben Sie sonst noch, was Ihnen an sachlicher Info einfällt.
Das würde uns hier wirklich helfen und ich könnte manch einer Forums-Mail- Anfrage schneller mit einem Link antworten, ohne mir selbst die Gründe zu konstruieren, die Sie im Schlaf aufzählen können.

Gruß Baker

Hallo Heillaender,

jai1975 hat Dir eine Frage gestellt um einschätzen zu können, ob Du was strafrechtliches zu erwarten hast. Es gibt so die vage Regel, daß unter 1.000 Dateien strafrechtlich nicht viel zu erwarten ist.
Ich hoffe, Du hast Dir das Forum hier angeschaut und weißt, was Du möglichst bald tun mußt, um der 2. Überraschung (zivilrechtlich, die nach der 1. Überraschung im Strafrecht kommt) gefaßter und gelassener zu begegnen.

Gruß Baker