Alte, aber wahre Fußballregel: Angriff ist die beste Verteidugung! Also schreibe dem Inkasso dann in etwa folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
den angeforderten Betrag werde ich nicht bezahlen. Ich habe bereits bei dem "Anbieter" des Dienstes der Zahlung widersprochen. Unter diesen Umständen hätte der Anbieter - mangels Aussicht auf Erfolg - gar kein Inkassobüro in Anspruch nehmen dürfen. Offensichtlich hat er Ihnen meinen Widerspruch arglistig nicht mitgeteilt.
Die Forderung ist jedenfalls nach wie vor strittig.
Ich fordere Sie hiermit auf, von weiteren Inkassoversuchen abzusehen, denn - sind diese Versuche sowieso zum Scheitern verurteilt
- werde ich bei weiteren ungerechtfertigten Inkassoversuchen den Präsidenten des zuständigen Amtsgerichts davon in Kenntnis setzen, daß Sie ungerechtfertigte Forderungen einzutreiben versuchen.
Mit (nicht sehr) freundlichen Grüßen
Ich denke mal, dann hast du Ruhe.