Hallo Lavender,
Hier sind die Adressen der Rechteinhaber, die Rasch vertritt, mit Anschrift benannt:
http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post445542 . Da dainschl sich damals etwas vertan hat (IMI statt EMI geschrieben, edelkids GmbH nicht enthalten, Namen der Geschäftsführer sind nicht notwendig, Postfach-Angabe geht bei Einschreiben-Rückschein nicht) habe ich sie nochmals ergänzt und korrigiert hier aufgelistet:
1. edel media und entertainment GmbH, Neumühlen 17, 22763 Hamburg
2. edelkids GmbH, Neumühlen 17, 22763 Hamburg
3. edel records GmbH, Neumühlen 17, 22763 Hamburg
4. EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Im Medienpark 8 a, 50670 Köln
5. SONY BMG Music Entertainment (Germany) GmbH, Neumarkter Straße 28, 81673 München
6. Universal Music GmbH, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin,
7. Warner Music Group Germany Holding GmbH, Alter Wandrahm, 20457 Hamburg
Du schaust jetzt erst einmal Deine Dateien durch, die Du angeblich präsentiert haben sollst und ermittelst jeweils die Rechteinhaber. Hier habe ich beschrieben, wie es geht:
http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post437573
Damit überprüfst Du, ob die oben genannten Firmen alle betroffen sind. Wenn bei einer Firma keine Rechte verletzt wurden, dann kannst Du diese nicht betroffene Firma streichen.
Dann rufst Du einen Rechtsanwalt, der hier schon mal gepostet hat, an und fragst ihn, ob er Dich vertritt und den nachfolgenden Text Korrektur liest bzw. ändert. Er war vor ein paar Tagen bereit dainschl zu vertreten hier:
http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post445348 Der Text des Briefes (sollte als Einschreiben-Rückschein verschickt werden):
Frau Eva Musterfrau, Im Hintergrund 5, 89314 Nirgendwo den 8.08.2007
An Firma Name
Anschrift
hier: strafbewehrte Unterlassungserklärung in Reaktion auf die Anzeige Ihres Rechtsanwaltes Rasch bei der Staatsanwaltschaft in Nirgendwostadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
am xx.yy.zzzz wurde mir von der Staatsanwaltschaft Nirgendwostadt mitgeteilt, daß eine Anzeige von der Kanzlei Rasch aus Hamburg gegen mich wegen unerlaubter Präsentation von Musikdateien im Internet in Ihrem Auftrag erstattet wurde. Ohne jede Anerkennung einer Verfehlung in der Vergangenheit gebe ich Ihnen die in der Anlage beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und bitte Sie Ihren Rechtsbeistand davon zu unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
(Eva Musterfrau)
Anlage: strafbewehrte Unterlassungserklärung
Anlage zum Schreiben vom 8.08.2007:
Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Frau Eva Musterfrau, Im Hintergrund 5, 89314 Nirgendwo
verpflichtet sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aber rechtsverbindlich hiermit gegenüber:
(Name und Anschrift eines Rechteinhabers aus der Liste)
(im weiteren Text abkürzend als Firma benannt) keine komprimierte Musikdateien (sogenannte MP3-Files) mit Repertoiere für das die Firma die ausschließlichen Verwertungsrechte der Tonträgerhersteller sowie (aufgrund abgeleiteten Rechtserwerbs) der ausübenden Künstler für Deutschland besitzt ohne die erforderliche Einwilligung im Internet Dritten verfügbar zu machen. Für den Fall einer zukünftigen Verletzung des Unterlassungsversprechens verpflichtet sich die Erklärende zur Zahlung einer Vertragsstrafe an die oben genannte Firma in einer Höhe, die nach billigem Ermessen von der Firma festgesetzt werden kann und im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfen ist.
Dieses Vertragsstrafeversprechen wird für den Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung im Sinne von Paragraph 890 Zivilprozessordnung abgegeben. Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, das heißt auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben.
89314 Nirgendwo, den 8.08.2007 (Unterschrift von Frau Musterfrau)