Hallo Herr Dr. Wachs,
Sie haben die
Streitwert-Berechnungsmethode des Landgerichts Hamburg beschrieben. Verzeihen Sie mir, wenn ich erst einmal 2 neue Begriffe für den Streitwert definiere (die juristisch vielleicht nicht so korrekt sind), aber dabei helfen, damit mir die Leute hier im Forum die Dinge sauber auseinanderhalten können.
Das eine ist der Unterlassungsstreitwert (Berechnungsweise s. unten).
Dieser
Unterlassungsstreitwert ist für Euch hier im Forum nur dann wichtig, wenn Ihr Euch
a) keinen Anwalt nehmt und
b) keine rechtlich vollständige strafbewehrte Unterlassungserklärung abgebt
- indem Ihr die strafbewehrte Unterlassungserklärung überhaupt ignoriert oder
- indem Ihr eine künftige Strafzahlung schriftlich ablehnt oder
- indem ihr diese Passage über die Strafzahlung einfach rausstreicht.
Erst dann kann Rasch vor das Landgericht gehen und Euch gerichtlich zwingen, die Dateien im Internet nicht mehr zu präsentieren. Nur für diesen Fall gilt der vorgenannte Unterlassungsstreitwert, den das Hamburger Landgericht so festsetzt.
Das andere ist der
Gebührenstreitwert (Forderung für Sofortzahlung im Rasch-Brief).
Dieser wird dann interessant, wenn Ihr
a) mit Euerm Anwalt eine Vereinbarung über seine Gebühren treffen müßt.
b) wenn Ihr Rasch zwar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgebt, aber keine Schadenersatz-Zahlung leistet. Dann kann er mit der nicht gezahlten Summe als Gebührenstreitwert vor Gericht gehen und Euch zur Zahlung verklagen (was er m.E. aber nicht tun wird, weil es ihm viel Arbeit für wenig Geld macht).
Danke Herr Dr. Wachs dafür, daß Sie mal die Berechnungsweise des Landgerichtes Hamburg dargelegt haben. Wenn man die benannte Rechenmethode anwendet, ist man mit 46 Dateien bereits bei der Deckelung des Unterlassungsstreitwertes auf 100.000,-- angelangt. Die meisten Leute hier im Forum haben weitaus mehr Dateien auf ihrem Rechner gehabt, als sie erwischt wurden, insofern läge bei nahezu allen Leuten der Unterlassungsstreitwert bei 100.000,-- , wenn sie mit Rasch vor Gericht müßten. Ich habe mal eine Tabelle zur Verdeutlichung der Unterlassungs-Streitwertberechnung des Gerichtes gemacht:
Anzahl l Unterlassungs-
der .....l streitwert
Lieder..l LG Hamburg
--------l-----------
.......1 l 6.000,--
.......2 l 9.000,--
.......3 l 12.000,--
.......4 l 15.000,--
.......5 l 18.000,--
.......6 l 20.000,--
.......7 l 22.000,--
.......8 l 24.000,--
.......9 l 26.000,--
......10 l 28.000,--
...... 11 l 30.000,--
......12 l 32.000,--
......13 l 34.000,--
......... l immer weiter 2.000,-- je Lied hinzuaddieren
......... l ............
......46 l 100.000,-- (Deckelung = höher geht es nicht mehr)
Woher das Landgericht diese abenteuerliche Rechnungsweise nimmt, bleibt aber trotz Ihrer Erläuterung der Berechnungsweise dem Leser verborgen. Weiterhin verborgen bleibt, ob auch andere Landgerichte (22 hat Rasch zur Auswahl) die Rechenregel der Hamburger übernehmen würden, es spricht aber einiges dafür. Immerhin endlich mal eine klare Linie gegenüber den Falschaussagen von Rasch in seinen Abmahnschreiben. Auszug aus Original-Schreiben von Rasch:
Außerdem gehen die Kosten unserer Inanspruchnahme nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen Geschäftsführung ohne Auftrag ebenfalls zu Ihren Lasten. In Fällen wie dem vorliegenden beträgt der gerichtlich angenommene Gegenstandswert pro Titel 10.000,00 Euro, so dass Sie mit erheblichen Kosten zu rechnen hätten.
Um es für alle Leute nochmals deutlich zu sagen:
Was Rasch da als Streitwert (das ist der Unterlassungsstreitwert) in seinem Brief schreibt ist definitiv falsch!!!!!!!(Er nennt den Unterlassungsstreitwert anders, nämlich Gegenstandswert, was aber das gleiche ist)
Wenn man diesen Unterlassungsstreitwert zur Gebührenberechnung von Rasch´s Leistungen für die Phonofirmen ansetzt, so kann man sein Honorar ermitteln, das er den Firmen in Rechnung stellen darf:
Beispiel (Rasch-Honorar von Phonofirmen): Unterlassungsstreitwert 100.000,-- , Grundgebühr 1.354,-- )
1. Geschäftsgebühr (RVG VV Nr.: 2.300) 1,3-fache Grundgebühr 1.760,20
2. Post- und Telefonpauschale = 20,00
---------------------------------------------------------------
Nettosumme = 1.780,20
6. MWSt. 19 % = 338,24
---------------------------------------------------------------
Bruttosumme 2.118,44
(bitte korrigieren Sie mich, wenn ich da falsch liegen sollte mit meiner Einschätzung.
Herr Dr. Wachs, Sie haben auf ein Urteil verwiesen, das vom Amtsgericht Hamburg stammt und bei dem Rasch sein eigenes
Anwaltshonorar eingeklagt hat. Den Text des Urteils findet man hier:
http://www.raschlegal.de/source/AGHamburg31-01-2006.pdf
Für mich war es insoweit neu, als ich vorher nicht geglaubt habe, daß Richter derart weltfremd sein können. Das Urteil ist der Gipfel einer Zumutung für klar denkende Menschen. Kernaussage ist: Der kleine Mann soll nachweisen, daß die Phonofirmen eigene Rechtsabteilungen haben und die Abmahnungen selbst machen könnten. Selbst wenn der Rechtsanwalt des kleinen Mannes Hunderte gleichgelagerte Fälle von einer Kanzlei (Rasch) hat, reicht das als Nachweis nicht aus, daß Rasch rechtsmißbräuchlich Serienabmahnungen betreibt als Haupterwerbsquelle. Im Prozeß gilt nämlich nur das Rechtsverhältnis zwischen der Phonofirma und dem kleinen Mann.
Wir sollten dafür sorgen, daß unser Rechtssystem umbenannt und umfinanziert wird. Es könnte künftig von der Phonoindustrie gesponserte eigene Abteilungen bei dem Amtsgericht Hamburg (einschließlich Staatsanwälte und Ermittlungsbeamte) erhalten, die nur noch Kid´s jagen. Denn die Phonoindustrie verdient noch immer zu wenig und unsere Richter, Staatsanwälte, Kripobeamte haben eh nur Langeweile und gehen lauter unproduktiven Ermittlungen nach, die nicht die Wirtschaft ausreichend fördern, das muß man doch politisch mal ändern.
Sie hinterfragen, ob die Hamburger Richter am Landgericht so begeistert von dem Massengeschäft der Kanzlei Rasch sind. Da vermuten Sie
demnächst einen Knaller. Was auch immer das heißt, die anderen Staatsanwälte haben auch keinen Bock mehr Kid´s zu jagen, glauben sie mir das. Das kostet den Staat Geld und das ist der einzige wirklich gewichtige Grund, warum die Bundesregierung das Gesetz gegen den Widerstand der Phonoindustrie mit der 50,-- - Klausel durchbringen wird. Und meiner Meinung nach (im Gegensatz zur Meinung von RA Solmecke) sind damit alle Rasch-Fälle künftig erschlagen, sonst würde das Gesetz wirklich keinen Sinn machen und der volkswirtschaftliche Unsinn mit Rasch ginge ungebremst so weiter.
Sie möchten keine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung hier im Forum erarbeiten oder verbreiten lassen und daran mitwirken. Die Gründe, warum sie dies nicht möchten haben sie dargelegt. Sie sind vollkommen nachvollziehbar und anzuerkennen.
Sie bieten Hilfe zu erschwinglichen Kosten für die
anwaltliche Beauftragung von 350 plus Mehrwertsteuer als Pauschalgebühr an und erläutern, daß damit der Abschluss des gesamten (außergerichtlichen) Verfahrens enthalten sei.
Das ist ein sehr faires Angebot. Danke dafür.
Im Forum habe ich auf Seite 8:
http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post435585 mal darauf hingewiesen, daß die Leute die Musikstücke prüfen und mit den benannten Rechteinhabern vergleichen sollen. Insofern deckt sich Ihr
Hinweis zur weiteren Einschränkung der strafbewehrten Unterlassungserklärung mit unserer Strategie und den Empfehlungen hier im Forum. Den Text haben sie nicht gelesen, weil Sie sich nur mit den letzten 10 Seiten auseinandergesetzt haben, wie Sie zu Beginn Ihres Beitrages einschränkend bemerkt hatten. Die Leute nehmen den Punkt nicht so ernst, weil ihnen egal ist, ob sie sich gegenüber allen 6 Firmen verpflichten oder nur gegen 3 Firmen. Im Ergebnis bleibt es das Gleiche, sie dürfen sich kein zweites Mal erwischen lassen.
Vor einer
Schadensberechnung zur Verteidigung warnen Sie, weil das Risiko hoch sei, dass ein Anwalt, den Mandanten evtl. damit schaden könnte. Vielleicht habe ich mich in dem Beitrag falsch oder nicht deutlich genug ausgedrückt. Ich wollte nur deutlich machen, was an eine Schadenersatzforderung in anderen Rechtsbereichen für Anforderungen gestellt werden. Rasch fordert einfach ohne jeglichen Nachweis.
Er schüchtert die Leute mit seiner Streitwertbehauptung (s. oben) ein und unterstellt indirekt, daß er durch die außergerichtliche Einigung die Leute vor dieser Streitwert-Schadenersatzforderung durch die Phonofirmen beschützt. Mit anderen Worten: Zahlt bei mir (Rasch) die Schadenersatzforderung und die Phonofirmen verklagen Euch nicht auf mehrere Hunderttausend Euro Schadenersatz. Natürlich können Sie einwenden, der Text gäbe das nicht her. Wichtig aber ist der Empfängerhorizont von den Beschuldigten, der genau das aufnimmt.
Und das alles ohne den geringsten Nachweis eines Schadens zu führen. Selbst wenn man das von mir oben berechnete Maximalhonorar von Rasch´s Forderung abzieht, sind seine Forderungen im Regelfall immer noch zu hoch. Wie kommt er auf die Forderungshöhe (überschläglich 10,-- je Titel auf glatte 500er EURO aufgerundet). Wie kommt er auf die Zahlen z.B. bei 380 Titel = 4.000,-- Schadenersatzforderung; abzüglich 2.118,44 für eigene Anwaltsleistungen verbleiben 1.881,56 für was denn ?
Ich kritisiere, daß das keiner hinterfragt. Ich kritisiere, daß niemand sich traut zu sagen, daß Rasch überzogene Forderungen stellt. Warum erfinden die Gerichte Streitwerte anstatt dem Kläger aufzutragen diese plausibel vorzutragen. Deckeln könnten die es doch dann immer noch. Dieser Rasch narrt eine ganze Nation und keiner merkt es!
Keinesfalls sollte man auf Seiten der Beschuldigten anfangen Nachweise zu führen über den vermuteten Schaden. Ich wollte auch nur einmal aufzeigen, aus was für Informationen ein solcher Nachweis zusammengesetzt sein müßte.
Zur Ihrer Einschätzung, daß Rasch die
Tatbestandsvoraussetzung des Verschuldens durch Testballon- Urteile demnächst einmal umgehen wird, kann ich nur sagen, daß ich, wenn ich an die Hamburger Gerichte denke, nur schwarz sehe. Wir reden von den Eltern minderjähriger Kinder, die es definitiv nicht selbst getan haben und die auch ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt haben. Den Tipp, ein Verschulden nicht einzuräumen (durch Abgabe der unveränderten strafbewehrten Unterlassungserklärung), werde ich eindringlich an die Familienväter und -Mütter weitergeben. Vertreten müssen Sie und Ihre Kollegen dann die Leute, ich hoffe auch mal von denen im Forum dann was positives zu hören.
Herr Dr. Wachs, danke für den guten Beitrag und Ihre gute Arbeit. @ Herrn Rechtsanwalt Solmecke
Von Herrn Dr. Wachs habe ich den Hinweis bekommen, Sie eher rüde kritisiert zu haben.
Dafür möchte ich mich bei Ihnen Herr Solmecke in aller Form entschuldigen. Ich gebe zu, auch Ihren Berufsstand hart anzugehen, aber warum wohl; nicht um zu verletzen oder zu schädigen, sondern um Informationen für die Betroffenen zu bekommen; sonst kochen wir eine fade Suppe im eigenen Saft. Ich habe mit Ihren Beiträgen und denen Ihrer Kollegen Würze in das einerlei von uns Laien reinbekommen. Bitte verstehen Sie es nicht als Kritik an Ihrer Arbeit. Ihre Arbeit ist gut und sie ist sehr hilfreich für die Betroffenen. Sie haben gefragt was Sie auf Ihrer Homepage näher erklären sollten. Ich versuche es mit jedem Beitrag darzustellen, was die Leute verstehen und was sie nicht verstehen. Ich selbst kann inzwischen die Texte und Veröffentlichungen einordnen. Ich habe aber lange Zeit dazu gebraucht, weil die Erklärungen von Ihnen immer noch sehr fachspezifisch sind. Der Betroffene hat nur einen Bruchteil meiner Zeit zu Verfügung; er muß in einer eng gesetzten Frist handeln und sich entscheiden. Da hilft ein Forum vielleicht ein klein wenig.
Aber ich verbreite hier nicht mein Wissen sondern Ihres. Ich habe Ihre Beiträge alle gelesen. Sie haben ein Studium hinter sich, um solche Beiträge verfassen zu können. Ich bin nur einer, der versucht, das Wissen anderer verständlich wiederzugeben.
Zu Ihrer Prognose, daß die Bundesregierung einfache Fälle nur auf Abmahnungen ausdehnen will, die unter dem bisherigen Umfang der Ermittlungen von Rasch´s ProMedia liegen (z.B. < 150 Dateien), habe ich die Hoffnung, daß Sie die Sachlage falsch einschätzen und daß der Druck zum Handeln von den Justiz- und Vollzugsbehörden kommt.
Sorry, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe.
Sie machen gute Arbeit und alle im Forum wissen das.
Gruß Baker