Hallo liebe Betroffenen,
auch ich habe einen Brief des "freundlichen" Herrn Rasch erhalten. Tatbestand ist der PC den ich den Lehrlingen in meinem Betrieb für Arbeiten in selbigem wie auch Ihrem eigenen Interesse zur Verfügung gestellt habe.
Wie auch bei vielen anderen Betroffenen wird von mir die Rücksendung der unterschriebenen Unterlassungsklage sowie die Zahlung von 3.500 Euro (es scheint sich hierbei um den Pauschalbetrag von Herrn Rasch) für 285 Musikdateien verlangt.
Ich habe mich nun anhand des Aktenzeichen bei der Polizei nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen erkundigt und werde am Montag erfahren, ob die Ermittlungen noch am laufen sind oder ob das Verfahren bereits eingestellt wurde.
Ferner habe ich mich mit meiner Rechtschutzversicherung in Verbindung gesetzt, die mir sofort angeboten haben den Fall an Ihre Rechtsanwälte weiterzuleiten. Sollte es wirklich dazu kommen, dass ein Schadenerstazanspruch geltend gemacht wird, so wird dieser im meinem Fall von der Haftpflichtversicherung übernommen. Begründung hierfür ist, dass das Downloaden der Files ohne meine Einwilligung der Lehrlinge stattgefunden hat und nicht nachvollziehbar ist, wer der verursacher war.
Abschließend möchte ich noch auf einen Interessanten Bericht der
Rechtsanwälte Knies & Albrecht hinweisen, den ich im Web gefunden habe.
Ich werde hier in den nächsten Tagen weiter berichten wie sich der Fall entwickelt. Meinerseits kann ich nur allen Betroffenen empfehlen sich ersteinmal nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen unter Angabe des Aktenzeichen bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erkundigen bevor Sie sich einen Rechtsbeistand nehmen oder gar der geforderten Zahlung nachkommen. In den meisten Fällen wird das Verfahren nämlich wegen Geringfügigkeit eingestellt.
MfG
Willy