Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 08.02.2007, 13:24   # 808
nonick
 
Benutzerbild von nonick
 
Registriert seit: 02.02.2007
Beiträge: 4
Hallo Leute
hier noch mal das Schreiben was ich der lieben Firma zugesandt haben, natürlich per Einschreiben mit Rückschein, wie es mir die Verbraucherzentrale auch empfohlen hat. Die haben mir auch dieses Schreiben gegeben.
Gruß
Jan



Dein Name
Deine Straße
Deine PLZ / Ort

Wolfsburg 11.01.07


An
Adresse aus den AGBs einfügen
Firma
Straße
Ort




angebliche Kundennummer: **-******
Rechnungsnummer RE**-******


Sehr geehrte Damen und Herren,

das von Ihnen am **.**.**** in Rechnung gestellte Entgelt in Höhe von 60 € bin ich zurzeit nicht bereit zu begleichen, da mir keinerlei Rechtsbeziehung zu Ihrem Unternehmen (Genealogie Ltd.) bewusst ist.

Richtig ist dass ich die Maske auf der Internetseite www genealogie de zwar ausgefüllt habe, aber nur um Ahnenforschung zu betreiben.

Betrachtete man die „Anmeldeseite“, so ist nicht ohne Weiteres erkennbar (z.B. Scrollen, nächsten Link anklicken), dass eine Bindung mit einem Jahresbeitrag entstehen sollte. Dies kann ggf. den Tatbestand der arglistigen Täuschung und eine Wettbewerbswidrigkeit im Sinn des UWG darstellen.

Hilfsweise fechte ich den angeblichen Vertrag an.

Sollten Sie der Rechtsauffassung sein, dass zwischen Ihnen der Firma Genealogie Ltd. und mir ein Vertrag über 12 Monate zustande gekommen sei, so belegen Sie mir bitte schriftlich und nachvollziehbar, wann und wie mir Ihre Firma, ein entsprechendes Angebot gemacht haben will und wann und wie ich dieses vollumfänglich angenommen haben soll.

Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Daten wie IP-Adressen nicht dazu geeignet sind, den Inhalt von tatsächlichen oder vermeintlichen Willenserklärungen im Detail wirksam zu dokumentieren.

Hilfsweise – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – widerrufe ich den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir bei Vertragsabschluss nicht in Textform gemäß §126 b BGB zur Verfügung gestellt wurde. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB´s weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß Anlage 2 zu §14 Abs. 1 BGB-InfoVnoch entspricht sie den Anforderungen des § 355 BGB. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sogar die Vorschriften des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und seine Anlage 2 (die Musterbelehrung) vom Landgericht Halle mit Urteil vom 13.05.2005 (AZ: 1 S 28/05) für unwirksam erklärt wurden. Die Widerrufsbelehrung habe ich beidem angeblichen Vertragsabschluss nicht lesen können, evtl. nur durch Scrollen oder Link, dies ist nicht ordnungsgemäß.

Auch ist nach meiner Auffassung das Widerrufsrecht noch nicht erloschen, weil der Tatbestand einer „ausdrücklichen Zustimmung“ oder eine Veranlassung auf Geheiß nicht vorliegt. Dafür wäre nämlich eine konkrete Handlung, wie z.B. „forschen nach Ahnen“, erforderlich.

Hilfsweise – ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung – kündige ich den behaupteten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das „Vertragsende“ bestätigen Sie mir bitte schriftlich.

Ihre schriftliche Stellungsnahme erwarte ich bis zum Frist setzen 14 Tage. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Schon jetzt weise ich darauf hin, dass ich auf weitere substanzlose Schreiben Ihrerseits nicht mehr reagieren werde. Sollten Sie die Firma Genealogie Ltd. ein Mahnbescheid in dieser Angelegenheit gegen mich veranlassen wollen, so werde ich dem vollumfänglich widersprechen.

Mit freundlichen Grüßen


Den roten Text durch Eure Daten austauschen