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Alt 22.01.2007, 18:07  
pittiplatsch
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Kopie eines Postings aus dem Thread Hilfe ! Abo bei www.p2p-heute.com
Zitat:
Zitat von miezekatze26 Beitrag anzeigen
Hallo heute kam die 1 Mahnung von p2p. Hatte ja gar nicht auf die Rechnung reagiert. Sollte ich das besser noch nachholen? Und dann schreiben die in der Mahnung einen Link: Kanzlei für Forderungseinzug & Forderungsmanagement und da stehen auch Urteile drin, wo Tank gewonnen hat. Was soll bzw. kann man von diesen Urteilen halten. Gruss Bianca
Auf so ein Posting warte ich seit Tagen!
:baeh: Endlich ist es im Forum aufgetaucht. Meine Wette hätte ich damit gewonnen!

Der findige Anwalt der Gebrüder hat also mit der Onlinestellung
diverser Urteile, Mahnbescheide und Mitteilungen der Staatsanwaltschaften zu eingestellten Verfahren
nur die Grundlage für die nächste Mahnwelle mit verschärfter Usereinschüchterung geschaffen!

Mit den Postings RA Tank und Schmidtleins machen ernst? und Schreiben der StA Darmstadt
wurden bereits einige Hinweise gegeben, was die Veröffentlichungen des Herrn Anwalt bedeuten und wie sie zustande gekommen sind.
Ich empfehle die intensive Lektüre der in diesen Postings genannten Links und der dahinter stehenden Informationen :idea:,
da sie ggf. neu entstandene Ängste bei den Betroffenen schneller aufheben können.