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Alt 11.12.2006, 19:50   # 1
pittiplatsch
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Registriert seit: 13.06.2006
Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
Einige Fragen zu den Themen im Verbraucherschutz tauchen häufiger auf.
Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zu den einzelnen Problemen.
Dies soll besonders "neuen" Betroffenen als Hilfestellung zur Lösung ihres Anliegens dienen.
Für die Mitstreiter im Forum kann es als "Sprungbrett" zu den wichtigsten Antworten gesehen werden.

Hinweise:
Zitat:
Achtung: Dieser Thread wird zur Zeit überarbeitet und vervollständigt.
Die fehlenden Informationen werden in nächster Zeit eingestellt.
  • In Posting #2space findet ihr eine grobe Übersicht space - sortiert nach Themen und Problemfeldern.
    Von hier gelangt ihr über Links zu den einzelnen Themenbereichen ab Posting #3!
  • Ab #3 folgen dann die einzelnen Themenbereiche, von denen ihr -mehr oder weniger direkt - auf die Antworten gelinkt werdet.

Anmerkungen:
Zitat:
Hinweis
Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!
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  • Dieser Thread wird von den spaceModeratoren verwaltet. User-Kommentare sind nicht möglich!
  • Wenn ihr uns auf
    • neue (wichtige) Links
    • nützliche Beiträge oder Gesetze oder
    • Neuigkeiten aus dem Bereich "Anbieter XY unterliegt im Rechtsstreit - ABO-Falle rechtswidrig!"
    aufmerksam machen wollt, dann schickt eine sendpm oder email
    an einen der spaceModeratoren im Bereich spaceVerbraucherschutz im Internet.
  • Diese Zusammenstellung und alle gegebenen Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar.
    Die erwähnten Beiträge sind Meinungen und Tipps der User, spaceModeratoren und spaceAdministratoren.
    Im Zweifelsfall sollte immer ein Anwalt zu Rate gezogen werden.
Zitat:
Auszug aus § 1 RBerG
(1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung ... , darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.
Dankeschön:

Für die Zuarbeiten zu diesem Thread und die fleißige Suche einiger User möchte ich mich - im Namen der netzwelt und der Ratsuchenden - bedanken. :liebegru: