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Alt 30.11.2006, 18:34   # 532
vanHelsing
hell-singer
 
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Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von timotey
hey fendi24!
Ich bin dabei um deine Sammelklage zu starten!!!
Leider geistert immer wieder der gleiche Fehler durch die Medien und die Köpfe, um auch hier zu landen.
Noch einmal in aller Deutlichkeit: In Deutschland gibt es keine Sammelklagen

Zitat:
Gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland daher nur bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder .....


Eine andere Möglichkeit ist die Prozessverbindung nach § 147 ZPO. Dabei kann der Richter mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn .....


Ähnlich der Sammelklage ist im deutschen Recht die Verbandsklage. Diese gibt Verbänden in bestimmten Ausnahmefällen .........
Den vollständigen Beitrag dazu findest Du beiwikipedia - KLICK
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