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Alt 27.08.2006, 13:41  
pittiplatsch
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Zitat:
Zitat von Sascha Gütebier
Das stimmt. Emails werden oft nicht als Beweismittel anerkannt. Daher schreiben wir ja auch ständig, das ein Widerruf per Einschreiben/Rückschein verschickt werden sollte mit einem Zeugen der das bestätigen kann. DANN hat man wirklich was in der Hand.

Bei emails ist manchmal das Problem, das mails einfach im Nirvana verschwinden und nie ankommen oder in den Spamfilter rasseln und auch nie wieder auftauchen.

So können wir als Betroffene immer behaupten, nichts erhalten zu haben, da die Beweislast am Sender liegt, das er etwas abgeschickt hat und nicht am Empfänger, das er was erhalten hat (oder auch nicht erhalten hat^^).
Einen neuen Weg mit den EMails geht da derzeit web.de
Für die ZAHLENDE CLUB-Kundschaft besteht neuerdings (seit ca. 2 Wochen) die Möglichkeit - sogenannte Einschreibe-EMails zu versenden.
Dabei bedient sich der Anbieter eines separaten Speicherbereiches, in dem diese Mails - wie auf einem Postamt (allerdings für 30 Tage !!!) - aufbewahrt werden.
Der Empfänger des "Einschreibens" erhält eine EMail mit z.B. folgendem Inhalt:
Zitat:
Für Sie liegt ein WEB.DE E-Mail Einschreiben zur Abholung bereit. Der Absender des Einschreibens wird darüber informiert, ob Sie die Nachricht innerhalb der Abholfrist abgerufen haben oder nicht:

Von: p*.**@***.de
An: *_****@***.de
Datum: 26.08.2006 - 17:31:25 Uhr
Betreff: BETREFF
Abholfrist: 25.09.2006 - 17:31:26 Uhr

Um die Nachricht abzurufen und an Ihr Postfach weiterzuleiten, klicken Sie bitte vor Ablauf der Abholfrist auf den unten aufgeführten Link und geben den Sicherheitscode ein:

Sicherheitscode: XYZABC

h**ps://einschreiben.web.de/pickup/3a4f5e5234671ba8d7c20d9b8765e34fa1 (dieser Link funktioniert natürlich nicht !!! - Beipiel)

Vielen Dank & weiterhin viel Spaß wünscht Ihnen
Ihr WEB.DE Team
Der Empfänger hat nun die Möglichkeit diese EMail abzuholen und sich an sein Postfach senden zu lassen - ODER den Empfang zu verweigern .
Über die gewählte Aktion des Empfangers wird der Absender informiert.

Mit der Möglichkeit, meine gesendeten Emails zu speichern (auch bei meinem Anbieter) und der Empfangsbestätigung nähere ich mich langsam der in diversen Rechtsvorschriften genannten Zustellung (vergl. z.B. VwVfG i.V.m. VwZG). :roll:

Da auch vor Verwaltungen, Gerichten usw. der technische Fortschritt nicht Halt macht, war die rechtliche Änderung bereits überfällig. Bei Verträgen, welche ausschließlich über das Internet bzw. andere elektronische Medien geschlossen werden - kann also unter bestimmten Voraussetzungen auch der elektronische Weg als bewissicher angesehen werden.
- Bei einem Einschreiben mit Rückschein habe ich auch nur den Beweis, das mein Schriftstück - oder was ich auch immer in den Umschlag gesteckt habe - bei der Empfängeradresse angekommen ist. Ob der eigentliche Empfänger das Ding dann auch tatsächlich gelesen hat lässt sich eh nicht feststellen.
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