Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 26.08.2006, 18:09   # 12
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Sascha Gütebier
Da hast du auch wieder wahr.
http://www.webmart.de/dynasite.cfm?d...&dspaid=253596
Zitat:
Richter billigen E-Mails keinen Beweiswert zu
Nach einer weit verbreiteten Auffassung können digital generierte Dokumente nur im Rahmen freier richterlicher Beweiswürdigung im Prozess berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass das Gericht bei der Vorlage von E-Mails nach freier Überzeugung entscheidet, ob es die darin enthaltene tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr erachtet. Es liegt also im Ermessen eines jeden Gerichts, ob es einer E-Mail eine gewisse Indizwirkung zubilligt oder sie vollkommen unberücksichtigt lässt.

http://www.vnr.de/vnr/pressemeldungen/presse_07197.html
Zitat:
Fax-Sendebericht beweist keinen Zugang
Telefonische Bestätigung des fristgerechten Zugangs ratsam
Bonn – Der bloße OK-Sendevermerk eines Faxgerätes beweist nicht, dass der Empfänger das Faxschreiben auch erhalten hat. Darauf weist der Bonner Informationsdienst „Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber" unter Berufung auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hin. Besonders wichtig ist diese Entscheidung dann, wenn es um die Einhaltung von Fristen geht.

Man kann ja auch behaupten nur weisse Blätter erhalten zu haben.
http://www.jurpc.de/rechtspr/19990153.htm
Ausschnitt:Abs.12
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung darauf abgehoben, daß der Sendebericht trotz "OK"-Vermerks allenfalls ein Indiz für den Zugang der Daten beim Empfänger liefert, aber keinen Anscheinsbeweis rechtfertigen könne, weil dieser nur bei typischen Geschehensabläufen gegeben sei, bei denen nach der Lebenserfahrung regelmäßig von einem bestimmten Ereignis (hier: Datenabsendung) auf einen bestimmten Erfolg (hier: Dateneingang beim Empfänger) geschlossen werden könne. Die im Schrifttum gelegentlich geäußerte Vermutung einer hohen Verbindungs- und Übertragungssicherheit der Telefaxtechnik rechtfertige einen solchen gesicherten Schluß nicht, weil die Möglichkeit bestehe, daß die Datenübertragung trotz "OK"-Vermerks im Sendebericht infolge von Leitungsstörungen mißglückt sei.
  Mit Zitat antworten