Zitat:
Zitat von Kampfdackel soweit ich verstanden habe ist ein fax nicht rechtskräftig sondern nur vorbeugend für die zeit bis das Orginal zugesendet wird ... |
Nein.
- Ein Telefax ist immer dann "rechtskräftig" wenn ein Dokument geschickt wird das rechtskräftig unterschrieben ist
- Der Unterlassungsgläubiger kann aber auf Versendung des Orginals bestehen.
- Orginal meint hier das echte Papierdokument mit der Unterschrift
Wir reden aber über etwas ganz anders, nämlich ob eine versehentlich zum Beispiel per Telefax mit rechtskräftiger Unterschrift abgegebene Willenserklärung (hier Orginal-Unterlassungserklärung, also der Schott aus der Abmahnung) rechtlich wirksam mit einer modifizierten Unterlassungserklärung ersetzbar ist.
Antwort: Grundsätzlich ja.