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Alt 05.04.2010, 13:38   # 2320
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
So wie ich das bisher verstanden habe gibt es für den Abmahner zwei Möglichkeiten zu klagen:

Kann jemand bitte erklären, warum scheinbar 1.) wesentlich risikoloser/erfolgsversprechender für den Abgemahnten ist und 2.) nicht? Also mit welchen Risiken und Vor- und Nachteilen ein Abmahner bei 1.) und 2.) konfrontiert wird?
Die dritte Möglichkeit nicht vergessen, die da wäre.

Abgemahnter schickt keine UE, zahlt nicht und vergisst (absichtlich o.nicht) dem Mahnbescheid zu widersprechen.

Dass deinem Post nach 1.) keine modUE (= Einstweilige Verfügung) Risikoloser/erfolgsversprechender für den Abgemahnten sein soll, entzieht sich meiner Kenntnis und habe ich hier auch noch nirgens gelesen.
Eher, dass diese Variante ein höheres Risiko birgt und teurer ist.
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