Zitat:
Zitat von Perdurabo So wie ich das bisher verstanden habe gibt es für den Abmahner zwei Möglichkeiten zu klagen:
Kann jemand bitte erklären, warum scheinbar 1.) wesentlich risikoloser/erfolgsversprechender für den Abgemahnten ist und 2.) nicht? Also mit welchen Risiken und Vor- und Nachteilen ein Abmahner bei 1.) und 2.) konfrontiert wird? |
Die
dritte Möglichkeit nicht vergessen, die da wäre.
Abgemahnter schickt keine UE, zahlt nicht und vergisst (absichtlich o.nicht) dem Mahnbescheid zu widersprechen.
Dass deinem Post nach 1.) keine modUE (= Einstweilige Verfügung)
Risikoloser/erfolgsversprechender
für den Abgemahnten sein soll, entzieht sich meiner Kenntnis und habe ich hier auch noch nirgens gelesen.
Eher, dass diese Variante ein höheres Risiko birgt und teurer ist.