Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 26.02.2010, 20:52   # 12
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Eine kurze Zusammenfassung über das meiner Einschätzung nach Notwendigste bzgl. der Reaktion auf Abmahnungen:

Die Abmahner können in ihre Abmahnung reinschreiben was sie wollen. Jeder Abmahner lässt sich da regelmässig neuen Unsinn einfallen.

An der üblichen Antwort auf dubiose Forderungen dubioser Abmahner gibt es nix zu rütteln:

- Grundkurs lesen (siehe blauen Text (=Links zum Anklicken) unten in meinem Posting)
- mod.UE jeweils für das Werk, das abgemahnt wurde
- keine erweiterten oder vorbeugenden mod.UEs
- nix zahlen
- keine Verhandlungen, keine Vergleiche
- kein Anwalt
- kein Filesharing

Falls man nicht auf einen RA verzichten kann oder will, dann kann ich nur empfehlen: Vorsicht bei der Anwaltssuche (gerät man dummerweise an den falschen Anwalt, ist man verraten und verkauft, bevor man es bemerkt):

Die Frage ist immer, nach welchen Kriterien hat jemand eine Kanzlei ausgewählt, bevor er nach Zusatzinformationen fragt? War es das erste Suchergebnis einer Suchmaschine? Hast Du deren Webseite erforscht (wenn ja, müsstest Du ja wissen, ob neben dem üblichen Werbeblabla einer Medienrechtsanwaltswebseite auch real erstrittene Erfolge vor Gericht vorgezeigt werden oder nicht)? Wenn Du entsprechende (Werbe-)Webseiten noch nicht erforscht hast, wäre das sicherlich notwendig (in Hinblick auf Hintergrundinformationen), bevor Du überhaupt entsprechende Anwälte beauftragst, welche im Internet grossspurig auf Mandantensuche gehen. Solltest Du auf konkrete Erfolge (aus 2009) entsprechender Anwälte stossen, wäre deren Veröffentlichung hier in den Foren sicherlich wünschenswert.

Kanzleien ohne vorzeigbare 2009er Erfolge mit grossspurigen Webseiten sollte man meiner Einschätzung nach grundsätzlich meiden wie die Pest.

Im Übrigen, noch eine kleine Ergänzung:

Man sollte bedenken, dass sich hier in den Foren nicht nur die Abmahnerseite tummelt, um Abgemahnte zu unberechtigten Zahlungen zu motivieren, sondern auch die andere Seite, die Abgemahnte versucht, zu im Regelfall überflüssigen Mandatierungen von Anwälten zu bewegen.

Ausserdem empfiehlt es sich nach meiner Einschätzung - wenn überhaupt notwendig/sinnvoll, dann - einen Anwalt in der näheren Umgebung des eigenen Wohnortes zu beauftragen.

----------------------

Unabhängig von der zivilrechtlichen Antwort mittels mod.UE auf die Abmahnung:

Bei Abmahnungen eines einzelnen Werkes, in denen für den Ersatz von angeblichen Anwaltskosten die 100-Euro-Deckelung nach §97a Abs. 2 UrhG ausgeschlossen wird vom Abmahner und ein weitaus höherer Betrag gefordert wird, sollte man eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges gegen den Abmahner grundsätzlich in Erwägung ziehen.
__________________
Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung)
Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
von Konfuzius
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner
  Mit Zitat antworten