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Aircrack-ng

Internet Tools

Aircrack-ng
Aktuelle Version
Lizenz Freeware
Kategorie Internet Tools
Betriebssysteme Win XP, Linux, Unix
Homepage
Sprache Englisch
Downloads 130605
Bewertung
3 von 5 Sternen

Aircrack-ng: Das Einbruchswerkzeug für Netzwerke

Sicherheit wird heutzutage groß geschrieben. Hacker und Cracker machen nicht nur Institutionen, sondern auch vielen Privatanwendern zu schaffen. Mithilfe von teilweise frei erhältlichen Hackertools wird der Computer immer mehr zum Schauplatz virtueller Kriminalität. Ein derartiges Werkzeug ist auch die Software Aircrack-ng, mit der es möglich ist, in mittels WEP geschützte WLANs einzudringen. Das Tool ist kostenlos erhältlich und ausschließlich in englischer Sprache verfügbar.

Das kann die Software

Indem es gesendete Datenpakete abhört und analysiert, kann das Programm auf den WEP-Schlüssel schließen. Aircrack benötigt seit der Version 0.8 nur noch 50.000 Pakete, um einen 128-Bit-Schlüssel mit einer 50%-Chance zu knacken. Bisher waren dafür einige Hunderttausend bis Millionen nötig. WEP-Schlüssel können relativ leicht unabhängig von der Komplexität des Schlüssels geknackt werden. Anders sieht es bei WPA aus. Das schafft selbst Aircrack-ng nicht. Hier kann die Software lediglich die Sicherheit des Passwortes testen. Ist dieses gut gewählt, dann beißt sich auch Aircrack die Zähne daran aus. Es ist dann nicht möglich, in akzeptabler Zeit - selbst mit einem hinterlegten Wörterbuch - das Passwort des WLANs zu knacken. Die Software eignet sich daher nur für Administratoren, die mittels Aircrack-ng das eigene Netzwerk testen wollen. Beim Einsatz von Aircrack ist darauf zu achten, dass solche Programme nicht für fremde Netzwerke verwendet werden dürfen.

Das meint die netzwelt-Redaktion

Wer bisher noch nicht überzeugt war, wie unsicher die normale WEP-Verschlüsselung ist, kann sich mit Aircrack-ng überzeugen lassen. In wenigen Augenblicken ist die Verschlüsselung geknackt und der Rechner für unbefugten Zugriff offen. Mit Programmen wie Aircrack-ng können Administratoren einem Anwender relativ leicht demonstrieren, wie anfällig WLAN-Netzwerke sind. Wichtigste Erkenntnis aus dieser Software ist deshalb: Finger weg von WEP. WPA1 oder WPA2 bieten weitaus mehr Schutz vor Attacken von außen.

Systemvoraussetzungen

Aircrack-ng läuft auf allen Rechnerkonfigurationen unter den Betriebssystemen Linux, Unix und Windows XP.

Sollte die Beschreibung zu "Aircrack-ng" fehlerhaft sein, wenden Sie sich bitte an die Netzwelt.de Redaktion.

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(7) Kommentare

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Unregistriert000789668
Unregistriert000789668
19.09.08 03:59

Also anscheinend hat diese Software nur illegalen nutzen.

Da man so in eigentlich geschützte WLAN-Netzwerke eindringen kann, ohne das Passwort rechtmässig erfahren zu haben, kann man diese Software eindeutig als Illegal ansehen.


unbekannt123.
unbekannt123.
08.10.08 18:42

FALSCH: Das Programm an für sich ist selbstverständlich als legal zu betrachten.

Es mag zwar vorwiegend illegalen Zwecken dienlich sein allerdings ist zu beachten das nicht das Programm sondern erst die nicht rechtsmäßige benutzung illegal ist.
Schließlich geben sich Programmierer diverser Programme alle Mühe diese als legal deklarieren zu können.
Aircrack-ng (geiles prog btw) dient so z.B. zur Überprüfung der Sicherheit des eigenen Wlan Netzwerkes (ne is klar ..... jeder läd sich das ja nur aus diesem Grund :D).
Das mit minimalstem Aufwand auch kriminelle Machenschaften möglich sind ist zwar allgemein bekannt jedoch wird niemand den auch sehr nützlichen legalen Nutzen abstreiten können.

UNTERM STRICH: Die Nutzung für fragwürdige Aktionen ist strafbar als unauthorisierter Zugriff auf fremde geschützte wlan Netzwerke. Der Besitz des Programms sowie die legale Nutzung für Überprüfungszwecke steht in keinerlei Wiederspruch zum Gesetz.

Es grüßt ein Administrator die Community

PS: Bin auch unter unbekannt123 registriert hab aber keinen Bock gehabt mich anzumelden :D


Arthur Spooner
Arthur Spooner
08.10.08 21:16

Zitat:


PS: Bin auch unter unbekannt123 registriert hab aber keinen Bock gehabt mich anzumelden :D


Schade, sonst hätte ich Dir ein Danke gegeben ;)


Kommentator
Kommentator
25.06.09 18:59

Mit diesen Programmen ist es doch wie mit vielen anderen Dingen des Lebens z.B.: Man kauft sich ein frei verkäufliches Luftgewehr, das ist OK. Mit dem Teil auf den Nachbarn zu schiessen ist strafbar. Oder: man holt sich ein 5l Kanister Benzin für den Rasenmäher, das ist auch OK. Molotowcocktails damit bauen und anwenden ist strafbar - usw.
Natürlich ist die Hemmschwelle am PC im stillen Kämmerlein wesentlich niedriger und die Gesetzgebung ist in der Exekutive bei den "Neuen Medien" sicher auch ein wenig überfordert, aber sein eigenes WEP verschlüsseltes WLAN mit so etwas überprüfen zu wollen ist mehr als fadenscheinig.
Mittlerweile weiss doch jeder, das WEP nichts taugt wozu noch "überprüfen". Und wenn es der Nachbar noch benutzt, sagt es ihm! Vielleicht gibts ne Kiste Bier dafür - was ist denn die Alternative, ne Waschmaschine auf seine Kosten bestellen, Schweinskram runterladen oder was sonst noch... na toll.


schnurri_
schnurri_
26.06.09 07:26

Zu der Rechtslage hier ein paar Hinweise:
KLICK

Zitat:


§ 202b
Abfangen von Daten
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht
für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung
oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn
die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.


KLICK

Allerdings hat jemand aus "Network City" folgendes dazu gesagt:

Zitat:

Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen! Die Strafvorschriften des
Gesetzes sind ausdrücklich zweckbestimmt gegen kriminelle Handlungen.
Die Entwicklung und der Einsatz von Programmen, wie sie im Rahmen
unserer Lehrveranstaltung erfolgen, ist davon nicht betroffen, sofern
Sie sich an unsere Richtlinien halten. Dies ergibt sich unmittelbar aus
der dem Gesetz beigefügten Begründung, ich zitiere (Seite 14, 2. Absatz):

"Auch nach der Neufassung des Tatbestandes ist die Verschaffung des
Zugangs zu Daten unter Verletzung von Sicherheitsmaßnahmen nur
strafbewehrt, wenn der Täter unbefugt handelt. Nicht strafbar ist daher
z. B. das Aufspüren von Sicherheitslücken im EDV System eines
Unternehmens, soweit der „Hacker“ vom Inhaber des Unternehmens mit
dieser Aufgabe betraut wurde."


antiTank
antiTank
26.06.09 07:52

Ich darf ja auch bestimmte Programme einer Firma, die ihren Sitz in der Karibik hat, auf meinem Rechner haben. Das kann mir niemand verbieten. Nur, einsetzen darf ich sie eben nicht!!


N-Traxx
N-Traxx
27.06.09 16:17

Ich finde es eigentlich absolut falsch, wenn man eine Software wegen ihrer Funktionen gleich als illegal bezeichnet.

Aircrack könnte man als Administrator genauso sinnvol nutzen, in dem man z.B. das gerade installierte WLAN beim Kunden auf Sicherheitslücken prüft.
Wenn andere User ein Werkzeug zu illegalen Zwecken missbrauchen, kann ich trotzdem sagen, es ist illegal? NEIN! Würde ich mit einem Hammer jemanden erschlagen, würde man den auch nicht verbieten.
Eigentlich kann man als User schon darüber froh sein, dass es solche Tools gibt, denn damit verhindert man auch, dass die Soft- und Hardwareindustrie Anwender belügen kann.

Gruß, Sebastian.


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