Facebook ist mit seiner Plagiatsklage gegen den deutschen Konkurrenten studiVZ vor dem Kölner Landgericht gescheitert. Die Richter sind der Auffassung, dass trotz nicht zu übersehender Ähnlichkeiten keine unlautere Nachahmung vorliegt. Der Fall ist dennoch noch nicht entschieden. Facebook kann in Berufung gehen. Zudem laufen noch zwei weitere Verfahren zu diesem Fall.
Nachdem erst letzte Woche Publisher Take 2 den Entwickler 3D Realms auf zwölf Millionen US-Dollar Schadensersatz verklagt hat, schießen diese nun zurück. Der Mitbegründer von 3D Realms, Scott Miller, bestreitet in einer auf "ShackNews" veröffentlichten Stellungnahme, dass man das Geld jemals erhalten habe. Das Geld erhielt demnach Infogrames. Bislang verschlang das Projekt nach Angaben von 3D Realms rund 20 Millionen US-Dollar.
Das Online-Netzwerk Facebook hat in Köln das deutsche studiVZ verklagt. StudiVZ soll Aussehen, Funktionen und Services des amerikanischen Originals kopiert und sogar Quelltext geklaut haben. Inzwischen laufen drei verschiedenene Gerichtsverfahren zwischen den beiden Konkurrenten.
Ein türkisches Gericht hat festgelegt, dass der Zugriff auf die Videoseite YouTube gesperrt werden muss. Die Begründung: Auf YouTube existieren Videos, die nach Ansicht des Gerichts den Gründer der Türkei, Mustafa Kemal Atatürk, beleidigen. Dies ist in der Türkei eine Straftat.
Eine schwere Schlappe hat Premiere am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof hinnehmen müssen. In einem Urteil wurden die Rechte der Kunden gestärkt und willkürlichen Preiserhöhungen eine klare Absage erteilt. Angekreidet wurden drei Passagen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Welche Formulierungen abgeschmettert wurden und welche Rechte der Abonnent hat, erläutert netzwelt.
Laut geltenden EU-Gesetzen darf die Musikindustrie in zivilrechtlichen Prozessen keine Benutzerdaten von den Providern verlangen. Dieser Ansicht ist Juliane Kokott, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof. Promusicae, der spanische Verband der Musikindustrie, hatte dem spanischen Provider Telefonica eine Liste mit IP-Adressen mutmaßlicher Filesharer vorgelegt. Der Provider verweigerte die Herausgabe.
Delwin Olivan hatte mehr als 4000 MP3s zum Download freigegeben, als er von den Netz-Ermittlern der RIAA erwischt wurde. Die Musikindustrie will deshalb 5000 Dollar von ihm. Olivans Reaktion: Eine clevere Spendenkampagne.
Zeitgleich mit Groksters Aufgabe haben auch die Betreiber der koreanischen Tauschbörse Soribada ihr Angebot eingestellt. Sie folgen damit einem früheren Gerichtsbeschluss. US-Medien berichten unterdessen, dass die Edonkey-Betreiber bereits in den nächsten Tagen mit einem ähnlichen Schritt folgen könnten.
Anfang April diesen Jahres urteilte ein deutsches Gericht, dass das Online-Magazin heise keinen Link auf die Webseite des Softwareentwicklers Slysoft setzen darf. Das Unternehmen mit Sitz in der Karibik besitzt mit der Software AnyDVD einen DVD-Kopierschutzknacker, der in Deutschland verboten sein soll und der Musikindustrie deshalb ein Dorn im Auge ist.
Eigentlich sollten die obersten Richter der USA schon letzte Woche Montag über die Zukunft der Tauschbörsen Grokster und Morpheus entscheiden. Auch gestern warteten Beobachter gespannt auf ein Urteil. Doch die Herren in schwarz lassen sich offenbar Zeit. Jetzt bleibt nur noch eine Woche für eine Entscheidung, die viele P2P-Kenner als das wichtigste Gerichtsurteil des Jahres ansehen.
Die Batterie des iPods ist schon wieder leer? Wer mit den Akku-Laufzeiten seines Apple-MP3-Players kämpft, darf sich möglicherweise bald auf einen Gutschein der Firma gefasst machen. Entschädigungen im Wert von bis zu 50 Dollar sind das Resultat einer iPod-Sammelklage, die jetzt in den USA beigelegt wurde. Die Einigung betrifft allerdings leider nur US-Verbraucher.
Paulchen Panther auf der Mattscheibe? Das rosa Tier könnte bald wieder häufiger zu sehen sein, denn der Deutschen Telekom wurde nun schon die Verwendung einer zweiten Werbung untersagt. In einer Eilentscheidung hat das Landgericht Hamburg auf Antrag des Konkurrenten Tele2 verfügt, dass die neuen Festnetztarife nicht mehr in der jetztigen Form beworben werden dürfen.

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